Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechnungsabschluss

Der Rechnungsabschluss ist in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung darzustellen. Die Struktur des Abschlusses ist entsprechend dem Voranschlag zu gliedern. Maßgebliche Mehr- oder Minderausgaben sowie maßgebliche Mehr- oder Mindereinnahmen gegenüber den im gemäß erstellten Voranschlag des abgelaufenen Geschäftsjahres enthaltenen Voranschlagswerten sind zu begründen. Zudem ist eine Bilanz zu erstellen.