Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Rechtsanwälte, die als Vertreter der Parteien auftreten, sowie die von Behörden als Vertreter entsendeten Organe haben bei Beginn der Verhandlung ihre Bevollmächtigung nachzuweisen, soweit diese nicht schon aus den Akten erhellt.