. An einer Entscheidung des Gerichtshofes über eine mündliche Verhandlung (Hauptverhandlung) dürfen nur die Stimmführer teilnehmen, die bei der Verhandlung ununterbrochen anwesend waren.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. An einer Entscheidung des Gerichtshofes über eine mündliche Verhandlung (Hauptverhandlung) dürfen nur die Stimmführer teilnehmen, die bei der Verhandlung ununterbrochen anwesend waren.