Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kanzleigeschäfte

Die Kanzleigeschäfte des Kinder- und Jugendhilfebeirates hat die nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Organisationseinheit zu besorgen. Sie hat auch eine Schriftführerin und die notwendigen Sachmittel bereitzustellen. Zu den Kanzleigeschäften zählen insbesondere die Vorbereitung der Sitzungsunterlagen, Unterstützung bei der Abwicklung der Wahlen sowie die Durchführung aller mit der Tätigkeit des Kinder- und Jugendhilfebeirates verbundenen Schreib- und sonstigen Kanzleiarbeiten.