Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendhilfebeirates, LGBl. Nr. 54/2018, außer Kraft.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendhilfebeirates, LGBl. Nr. 54/2018, außer Kraft.