Das Amt der Landesregierung gliedert sich nach Maßgabe seiner Geschäftseinteilung in Abteilungen und Gruppen.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Amt der Landesregierung gliedert sich nach Maßgabe seiner Geschäftseinteilung in Abteilungen und Gruppen.