Das Amt der Landesregierung besorgt die Geschäfte des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes und der mittelbaren Bundesverwaltung.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Amt der Landesregierung besorgt die Geschäfte des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes und der mittelbaren Bundesverwaltung.