Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttretensbestimmung

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien, LGBl. 5301/2, außer Kraft.