Inkrafttretensbestimmung
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien, LGBl. 5301/2, außer Kraft.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttretensbestimmung
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien, LGBl. 5301/2, außer Kraft.