Übergangsbestimmung
Die bereits bestellten Fachbeiräte und Gutachtergremien bleiben bis zum planmäßigen Ende der Funktionsperiode bestellt.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung
Die bereits bestellten Fachbeiräte und Gutachtergremien bleiben bis zum planmäßigen Ende der Funktionsperiode bestellt.