Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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14. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 91/2008

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 91/2008 bestehenden Dienstverhältnisse der Bediensteten der Direktion des Landtages bleiben unter denselben Bedingungen weiter bestehen, jedoch mit der Maßgabe, dass diese als Dienstverhältnisse unter der Diensthoheit der Präsidentin/des Präsidenten des Landtages gelten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2008, LGBl. Nr. 77/2010