Änderung und Zurückziehung von Regierungsvorlagen
Die Landesregierung kann ihre Vorlagen bis zum Beginn der Abstimmung im Ausschuss ändern oder zurückziehen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Änderung und Zurückziehung von Regierungsvorlagen
Die Landesregierung kann ihre Vorlagen bis zum Beginn der Abstimmung im Ausschuss ändern oder zurückziehen.