Beschlussfähigkeit
Die Landesregierung ist, abgesehen vom Falle des , bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte aller ihrer Mitglieder beschlussfähig.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschlussfähigkeit
Die Landesregierung ist, abgesehen vom Falle des , bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte aller ihrer Mitglieder beschlussfähig.