Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

. Sofern nach Aufgaben der Gemeinden geregelt werden, sind diese im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen, wenn die Geodatensätze oder -dienste den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches zugehören.