Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
. Sofern nach Aufgaben der Gemeinden geregelt werden, sind diese im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen, wenn die Geodatensätze oder -dienste den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches zugehören.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
. Sofern nach Aufgaben der Gemeinden geregelt werden, sind diese im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen, wenn die Geodatensätze oder -dienste den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches zugehören.