Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Genehmigungsbefugnis

Unbeschadet der Leitungsverpflichtung und Verantwortung der Abteilungsleiterin/des Abteilungsleiters kann verlässlichen, in ihrem Arbeitsgebiet erfahrenen Bediensteten die Befugnis zur Genehmigung von Erledigungen erteilt werden. Die Abteilungsleiterin/Der Abteilungsleiter kann die Leiterin/den Leiter einer Fachabteilung zur Erteilung der Genehmigungsbefugnis ermächtigen. Die Genehmigungsbefugnis wird mit Ausweisung im Organisationshandbuch wirksam.