Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Wertberechnung

. Soweit nach den und 323 die Art der Ausfolgung und des Nämlichkeitsausweises von der Höhe des Wertes abhängt, ist der Wert der Verwahrnisse nach § 352 zu bestimmen.