Änderung
Eine Abänderung dieser Vereinbarung ist nur schriftlich im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.
Beachte: zum Außerkrafttreten vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Änderung
Eine Abänderung dieser Vereinbarung ist nur schriftlich im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.
Beachte: zum Außerkrafttreten vgl.