Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Für die Gemeindebediensteten und Gemeindeangestellten des Ruhestandes sind die im Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand zustehenden Amtstitel mit dem Zusatz „im Ruhestand“ (iR) vorgesehen.

*) Fassung LGBl.Nr. 79/2008