Abschnitt V
Schlussbestimmungen
Verweise
Soweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt V
Schlussbestimmungen
Verweise
Soweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.