Vergütung im militärluftfahrttechnischen Dienst
. Es sind anzuwenden:
1. auf Beamte in Unteroffiziersfunktion,
2. auf Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung, die nicht Beamte in Unteroffiziersfunktion sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vergütung im militärluftfahrttechnischen Dienst
. Es sind anzuwenden:
1. auf Beamte in Unteroffiziersfunktion,
2. auf Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung, die nicht Beamte in Unteroffiziersfunktion sind.