Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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UNTERABSCHNITT B

Lehrpersonen

Dienstzulage gemäß

. (1) Die Dienstzulage gemäß erhöht sich für Fremdsprachlehrer der Verwendungsgruppe L 3 mit der Lehrbefähigung für den Fremdsprachenunterricht an Volksschulen, Neuen Mittelschulen und Hauptschulen um 70,6 €.

(2) Übungskindergärtnerinnen der Verwendungsgruppe L 3 gebührt eine für die Bemessung des Ruhegenusses anrechenbare Dienstzulage im Ausmaß der Dienstzulage gemäß .