Zuständige Behörden
1) Zuständige österreichische Vertretungsbehörden im Sinne dieser Vereinbarung sind die Vertretungen der Republik Österreich in Kuala Lumpur und Dublin.
2) Zuständige zentrale Behörden für die Umsetzung dieser Vereinbarung sind:
a) In der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Konsularische Direktion
Konsularische Strategien, Entwicklungen und Abkommen
3003 Bern
b) In der Republik Österreich:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Abteilung IV. 2 (Reise- und Grenzverkehr; Aufenthaltswesen)
1014 Wien
3) Zuständige schweizerische Vertretungsbehörden für Anträge im Zusammenhang mit und in Verbindung mit sind:
a) Für Kuala Lumpur:
Schweizerische Botschaft in Bangkok
b) Für Dublin:
Schweizerische Botschaft in London
