Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die vertretende Vertretungsbehörde nimmt die Visumanträge von in ihrem Konsularbezirk rechtmäßig aufhältigen Drittstaatsangehörigen entgegen, erfasst die Antragsdaten sowie ab dem Einführungszeitpunkt der Aufnahme biometrischer Identifikatoren in Visa die biometrischen Daten und führt die materielle Prüfung des Antrags durch.