III. Gemeinsame Bestimmungen
Die denselben Gegenstand wie dieses Gesetz betreffenden älteren Vorschriften treten, soweit sie nicht in diesem Gesetze ausdrücklich aufrecht erhalten werden, außer Kraft.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
III. Gemeinsame Bestimmungen
Die denselben Gegenstand wie dieses Gesetz betreffenden älteren Vorschriften treten, soweit sie nicht in diesem Gesetze ausdrücklich aufrecht erhalten werden, außer Kraft.