Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Sie ist auf Leistungen der Krankenanstalten anzuwenden, die ab dem 1. Jänner 2017 erbracht werden, und gilt gemäß § 64 Abs 1 SKAG bis zum Wirksamwerden einer Neufestsetzung der Pflegegebühren bzw Eurowerte.