Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kassabestand, schließliche Reste

Die Aufteilung des Kassabestandes und der schließlichen Einnahmenreste der Stammgemeinde Neustift bei Güssing auf die neuen Gemeinden erfolgt nach der Aufstellung der von der Burgenländischen Landesregierung zu den Zahlen II