Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt

Übertritt und Versetzung in den Ruhestand; Auflösung des Dienstverhältnisses

Übertritt in den Ruhestand

Der Beamte tritt mit dem Ablauf des Monats, in dem er sein 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand.