5. Abschnitt
Übertritt und Versetzung in den Ruhestand; Auflösung des Dienstverhältnisses
Übertritt in den Ruhestand
Der Beamte tritt mit dem Ablauf des Monats, in dem er sein 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
5. Abschnitt
Übertritt und Versetzung in den Ruhestand; Auflösung des Dienstverhältnisses
Übertritt in den Ruhestand
Der Beamte tritt mit dem Ablauf des Monats, in dem er sein 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand.