Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Disziplinarstrafen

Disziplinarstrafen sind:

a) der Verweis,

b) die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Ruhebezügen, unter Ausschluss der Kinderzulage,

c) der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis erfließenden Rechte und Ansprüche.