Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Allgemeine Vorschriften über die Verwaltung des Gemeindeverbandes

Soweit in diesem Gesetz keine organisatorischen Bestimmungen festgelegt sind, finden auf den Gemeindeverband, seine Organe und seine Verwaltung die Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung 2001 sinngemäß Anwendung.