Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Übertragung diensthoheitlicher Befugnisse

Im Fall von Dienstzuweisungen nach den und 29 Abs. 1 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 an andere Rechtsträger gilt § 96a des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 mit der Maßgabe, dass die Ermächtigung zur Übertragung diensthoheitlicher Befugnisse auch die Gewährung einer Mehrleistungsvergütung, einer Verwendungszulage oder einer Aufwandsentschädigung als Nebenbezüge ( in Verbindung mit ) sowie die Gewährung von Sonderzahlungen zu Nebenbezügen ( in Verbindung mit ) umfasst.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2006, 36/2017