Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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— Einstweilige Hinterlegungsstelle

Bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens lautet die Bezeichnung „Generaldirektor der Organisation“ in ), ) und b) und ) „Geschäftsführender Sekretär der VERTRAGSPARTEIEN des Allgemeinen Abkommens“.

ZU URKUND DESSEN haben die dazu gehörig bevollmächtigten Vertreter dieses Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Genf, am zehnten März neunzehnhundertfünfundfünfzig, in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Fassungen in gleicher Weise authentisch sind.