Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeines

Regelungsgegenstand

. Diese Verordnung bestimmt Standards für Netzbetreiber bezüglich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der gegenüber dem Netzbenutzer erbrachten Dienstleistungen und Kennzahlen zur Überwachung der Einhaltung dieser Standards.