1. Abschnitt
Allgemeines
Regelungsgegenstand
. Diese Verordnung bestimmt Standards für Netzbetreiber bezüglich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der gegenüber dem Netzbenutzer erbrachten Dienstleistungen und Kennzahlen zur Überwachung der Einhaltung dieser Standards.
