Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Form und Veröffentlichung des Flughafen-Zertifikates

. (1) Das Zertifikat ist dem Antragsteller in Form einer Urkunde im Sinne der Anlage 2 auszustellen.

(2) Das Zertifikat ist von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie vom Antragsteller auf der jeweiligen Homepage zu veröffentlichen.