Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausstellung des Flughafen-Zertifikates

. Das Flughafen-Zertifikat ist von der zuständigen Behörde auszustellen, wenn

1. der Flughafen und dessen Einrichtungen den anwendbaren Regelungen und Bewilligungen entspricht und

2. auf Grund der Angaben im Flughafen-Handbuch sowie auf Grund der Ergebnisse von Überprüfungen durch die zuständige Behörde die Anforderungen gemäß als erfüllt angesehen werden können.