Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Antrag auf Ausstellung

. Der Antrag auf Ausstellung eines Funker-Zeugnisses oder einer Anerkennung ist schriftlich bei der Fernmeldebehörde einzubringen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:

1. Vor- und Zuname,

2. Anschrift des Antragstellers,

3. Datum der Geburt des Antragstellers,

4. Art des angestrebten Funker-Zeugnisses,

5. im Falle eines Antrages gemäß Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des ausländischen Funker-Zeugnisses,

6. allenfalls den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer gemäß anerkannten Prüfung,

7. allenfalls eine Ausbildungsbestätigung.