Antrag auf Ausstellung
. Der Antrag auf Ausstellung eines Funker-Zeugnisses oder einer Anerkennung ist schriftlich bei der Fernmeldebehörde einzubringen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
1. Vor- und Zuname,
2. Anschrift des Antragstellers,
3. Datum der Geburt des Antragstellers,
4. Art des angestrebten Funker-Zeugnisses,
5. im Falle eines Antrages gemäß Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des ausländischen Funker-Zeugnisses,
6. allenfalls den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer gemäß anerkannten Prüfung,
7. allenfalls eine Ausbildungsbestätigung.
