Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kosten

Die Kosten für die Wahl trägt auf Gemeindeebene die zuständige Feuerwehr, in allen anderen Fällen der Burgenländische Landesfeuerwehrverband.