Kosten
Die Kosten für die Wahl trägt auf Gemeindeebene die zuständige Feuerwehr, in allen anderen Fällen der Burgenländische Landesfeuerwehrverband.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Kosten
Die Kosten für die Wahl trägt auf Gemeindeebene die zuständige Feuerwehr, in allen anderen Fällen der Burgenländische Landesfeuerwehrverband.