Verwendungsbezeichnung „Attaché“
. Die Verwendungsbezeichnung „Attaché“ haben Beamte des „höheren“ auswärtigen Dienstes während der Verwendung im Inland zu führen, auf die die bis 6, 27 und 28 nicht anzuwenden sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwendungsbezeichnung „Attaché“
. Die Verwendungsbezeichnung „Attaché“ haben Beamte des „höheren“ auswärtigen Dienstes während der Verwendung im Inland zu führen, auf die die bis 6, 27 und 28 nicht anzuwenden sind.