Verwendungsbezeichnung „Legationssekretär“
. Die Verwendungsbezeichnung „Legationssekretär“ haben definitive Beamte des höheren auswärtigen Dienstes während ihrer Verwendung im Inland zu führen, auf die die bis 6, 27 und 28 nicht anzuwenden sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwendungsbezeichnung „Legationssekretär“
. Die Verwendungsbezeichnung „Legationssekretär“ haben definitive Beamte des höheren auswärtigen Dienstes während ihrer Verwendung im Inland zu führen, auf die die bis 6, 27 und 28 nicht anzuwenden sind.