Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwendungsbezeichnung „Generalkonsul“

. Die Verwendungsbezeichnung „Generalkonsul“ haben Beamte zu führen, die

1. unter Durchführung eines völkerrechtlichen Exequatur-Verfahrens mit der Leitung eines Generalkonsulats oder

2. unter entsprechender völkerrechtlicher Notifizierung mit der Leitung der Konsularabteilung einer Botschaft

betraut worden sind.