Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Durchführung

. Die zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister darf abweichend von die Durchführung von Förderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gemäß auf die zentrale Forschungsförderungseinrichtung gemäß übertragen.