Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Beitrag des Bundes

. ist so anzuwenden, dass unter den Aufwendungen auch die Aufwendungen nach diesem Bundesgesetz und unter den Erträgen auch die Erträge nach diesem Bundesgesetz zu verstehen sind.