. , , und lit. b, , der Einleitungssatz des , , Z 3 lit. a, c, e und g, der Einleitungssatz des , und Abs. 2, bis 3, und 2, der Einleitungssatz des , und 3, bis 6, und 2, und 3, , , Anlage 1 Teil I und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 51/2026 treten mit 14. Juni 2026 in Kraft.
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