. Die Entscheidung, ob eine vertikale Vertriebsbindung, für die der nicht gilt, nach § 30c KartG 1988 zu untersagen ist, wird durch diese Verordnung nicht berührt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Entscheidung, ob eine vertikale Vertriebsbindung, für die der nicht gilt, nach § 30c KartG 1988 zu untersagen ist, wird durch diese Verordnung nicht berührt.