Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Die Entscheidung, ob eine vertikale Vertriebsbindung, für die der nicht gilt, nach § 30c KartG 1988 zu untersagen ist, wird durch diese Verordnung nicht berührt.