. Bei der sinngemäßen Anwendung von Verordnungen nach den und 2 tritt an die Stelle des Gemeinsamen Marktes das Bundesgebiet.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Bei der sinngemäßen Anwendung von Verordnungen nach den und 2 tritt an die Stelle des Gemeinsamen Marktes das Bundesgebiet.