Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Einem Antrag auf Genehmigung einer Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gemäß sind folgende Angaben und Unterlagen anzuschließen:

1. a) im Fall von GVO, die keine höheren Pflanzen sind, die in Anlage 1, Teil A, genannten Angaben und Unterlagen,

b) im Fall von gentechnisch veränderten höheren Pflanzen (GVHP) – Gymnospermen und Angiospermen – die in Anlage 1, Teil B, genannten Angaben und Unterlagen,

2. eine Sicherheitsbewertung, die nach den Grundsätzen und Kriterien der Anlage 2 zu erstellen ist,

3. eine auch elektronisch zu übermittelnde Zusammenfassung der Antragsunterlagen gemäß Anlage 3,

4. den Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach , zweiter oder dritter Satz.