In-Verkehr-Bringen von eingeführtem Vermehrungsgut
. Eingeführtes Vermehrungsgut darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn eine Einfuhrbewilligung mit Bescheid des Bundesamtes für Wald erteilt wurde.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
In-Verkehr-Bringen von eingeführtem Vermehrungsgut
. Eingeführtes Vermehrungsgut darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn eine Einfuhrbewilligung mit Bescheid des Bundesamtes für Wald erteilt wurde.