Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes, mit der der Lehrplan für den Ausbildungslehrgang für Waldaufseher festgesetzt wird, LGBl. Nr. 42/2007, außer Kraft.