Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1975 in Kraft, gleichzeitig tritt das Gesetz vom 18. Juli 1972, LGBl. 0011–0, außer Wirksamkeit.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
