Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die den Landtagsklubs auf Grund dieses Gesetzes zukommenden Förderungen erhöhen sich im gleichen Verhältnis und für den gleichen Zeitraum wie der Gehalt eines Beamten des Landes Niederösterreich der Dienstklasse VII Gehaltsstufe 1.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.