Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Finanzierung

Jede Partei trägt selbst die Kosten zur Erfüllung ihrer Pflichten unter diesem Abkommen. Die Verpflichtungen jeder Partei gemäß diesem Abkommen sind Gegenstand der Verfügbarkeit angemessener Finanzmittel.

Beachte: Zum Außerkrafttreten vgl. .